Sabina Geissbühler-Strupler



Liebe Besucherinnen und Besucher meiner Website

Die verschiedenen Asylgründe von Eritreer/-innen müssen berücksichtigt werden!

Aufgrund der ca. 30’000 Eritreer/-innen in unserem Land und den vielen Asylgesuchen, insbesondere von Jugendlichen und Neugeborenen, der hohen Sozialhilfequote und den Gesundheitskosten steht Eritrea im Fokus der Politik. Problematisch sind vor allem die jungen, unbegleiteten Asylbewerber, die uns ca. 4’000 CHF im Monat kosten.

Seit den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Eritreern in Opfikon (ZH), zuvor auch in Schwarzenburg (BE), werden zu Recht Politiker/-innen aktiv.
Aber leider zeigt es sich, dass sie die politischen Fakten nicht kennen.

Hier Link zum vollständigen Text [348 KB]

Mit freundlichen Grüssen
Sabina Geissbühler-Strupler





KEIN WEG IST ZU WEIT


Liebe Besucherinnen und Besucher meiner Website

Ich freue mich, Ihnen hier mein soeben erschienenes Buch "Kein Weg ist zu weit" vorzustellen. Ich begebe mich darin auf einen Streifzug durch mein vielfältiges und hochinteressantes Leben. Die seit der Kindheit bis ins Erwachsenenalter geführten Tagebücher sind Grundlage meiner Erzählung, die meine Verbundenheit mit der Natur und mein soziales und politisches Engagement beinhaltet.

Buchempfehlung: "Kein Weg ist zu weit" (LINK) [1'271 KB]
Buchbesprechungen "Kein Weg ist zu weit" (LINK) [464 KB]

436 Seiten, gebunden, ISBN 978-3-03883-177-8
Kosten: CHF 40.00 inkl. Porto und Verpackung (oder CHF 33.00 bei Abholung)

Buchbestellungen:
telefonisch: 079 581 03 21
E-Mail: mbg1948@bluewin.ch


Mit freundlichen Grüssen
Sabina Geissbühler-Strupler

 

Bevor ich meine vielen Tagebücher, die ich seit der 2. Klasse geführt habe, dem Feuer übergab, entstand mit dem Buch «Kein Weg ist zu weit» eine Zusammenfassung meines bisherigen Lebens.





Tellspiele Interlaken - 1. August 2023


Liebe Besucherinnen und Besucher

Wir durften in Matten bei Interlaken eine eindrückliche Bundesfeier mit Ausschnitten aus den Tellspielen sowie einer Rede des ehemaligen AUNS-Präsidenten Christoph Blocher erleben. 732 Jahre Selbständigkeit und Friede sind unseren Vorfahren zu verdanken; und dies wollen auch wir zum Wohle unserer Kinder und Enkelkinder verteidigen! Stehen wir ein für eine neutrale, unabhängige Schweiz und gehen wir selbstbewusst am „Gessler-Hut“ vorbei!

 
 





Fremdbetreuung Kinder: bedauernswerter Rückschritt


In der letzten Session des Bernischen Grossrates wurde eine Verdoppelung der Steuerabzüge für die Kinderbetreuung in Krippen (seit 2019) von 8'000 CHF auf 16'000 CHF pro Jahr und Kind beschlossen.

Diese Steuererleichterung als wichtigste Massnahme der Familienpolitik zu verkaufen, ist scheinheilig und unwahr: Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, gehen einmal mehr leer aus.

Kinder brauchen für ihre Entwicklung vom «Nesthocker» zum selbstständigen Menschen viel Zeit und Zuwendung der Bezugsperson. In einer Gruppenbetreuung – auch mit bestens ausgebildetem Personal – kann das Kind nicht nach seinen Bedürfnissen gefördert werden. Fremdbetreute Kinder sind öfters krank und können durch die dauernden Stresssituationen – die Ausschüttung des Stresshormons Cortisol ist messbar – psychische Beeinträchtigungen erleiden. Diese können die Kinder ein Leben lang belasten.

Eine Fremdbetreuung von Kindern kann in Einzelfällen der richtige Weg sein. Eine flächendeckende Fremdbetreuung aber muss als bedauernswertester Rückschritt in der Entwicklung unserer modernen Gesellschaft bezeichnet werden. Kinder sind kein Produkt wie ein Auto, das bestellt und je nach Lust und Laune in einer Garage abgestellt werden kann. Dieses Bewusstsein sollte eigentlich im 21. Jahrhundert bei allen Eltern vorhanden sein.

 





Ist der Rechtsstaat noch zu retten?


REPLIK auf die Verurteilung von Sabina Geissbühler durch das Bundesgericht wegen Verleumdung, weil sie eine wegen Urkundenfälschung, versuchter Erpressung sowie Verletzung des Schriftgeheimnisses rechtskräftig verurteilte Heilerin Betrügerin nannte

Wenn man sich die Mühe gemacht hat, diesen Gerichtsfall aufmerksam zu verfolgen, stehen einem als dem anerkannten Mainstream kritisch gegenüberstehende Person, die Menschen nicht nach der Parteizugehörigkeit beurteilt, die Haare zu Berge angesichts der Tatsache, dass eine schon mehrfach – wegen Urkundenfälschung, versuchter Erpressung sowie Verletzung des Schriftgeheimnisses – angeklagte und verurteilte Therapeutin wegen einer erneuten Anklage wegen Betrugs deswegen 15 Jahre lang die Justiz beschäftigen kann und schlussendlich mit einer Verleumdungsklage das Opfer noch zur Täterin macht. So wird unser Rechtsstaat ad absurdum geführt. Nicht die Frage stellt sich hier, wie rechtlich bewandert eine Grossrätin sein muss. Die Frage stellt sich, ob wir es hier noch mit einem Rechtsstaat zu tun haben oder vielmehr mit einem tragisch-komischen Schmierentheater. Während die Berner Staatsanwaltschaft die Anzeige gegen Sabina Geissbühler wegen Verleumdung abwies, wurde Sabina Geissbühler vom Regionalgericht schuldig gesprochen, mit der Begründung, als Grossrätin sollte sie in rechtlichen Belangen besser Bescheid wissen als ein Laie. Besser Bescheid wissen also über rechtliche Belange als Gerichte und ihre Sachverständigen, die einmal in der gleichen Sache ihre Klage wegen Betrugs gutheissen, dann wieder nicht, die einmal die Anzeige wegen Verleumdung abweisen und dann gutheissen? Jemand, der wegen Urkundenfälschung, versuchter Erpressung sowie Verletzung des Schriftgeheimnisses rechtmässig verurteilt ist, ist meiner Ansicht nach eine Betrügerin, alles andere ist Haarspalterei. Deshalb ist die Bezeichnung Betrügerin für diese Therapeutin auch keine ehrverletzende Behauptung sondern eine Tatsache und damit auch keine Verleumdung. Es drängt sich mir hier der Verdacht auf, dass es bei dieser Verurteilung wegen Verleumdung weniger um die Sache ging als vielmehr darum, einer missliebigen Politikerin eins auszuwischen.

Siehe auch den Artikel in der Berner Zeitung vom 16. September 2022: 18'500 Franken wegen eines unbedarften Wortes [417 KB]

Christine Gross, Kirchlindach

 





Neutralität


Mit den Massnahmen des Bundesrates gegen Russland wurde die Neutralität der Schweiz nicht aufgegeben.

In der Broschüre der Schweizerischen Eidgenossenschaft "Die Neutralität der Schweiz" steht Folgendes: "Die Neutralität ist ein Verhalten in einem internationalen bewaffneten Konflikt, nicht eine Haltung gegenüber Sachfragen. Sie ist keine Gesinnungsneutralität. Neutralität bedeutet nicht Unparteilichkeit. Auch ein neutraler Staat hat das Recht zur politischen Stellungnahme und Kooperation und kann sich einsetzen für seine Grundwerte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte."

Sabina Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden





Russlands Einmarsch in die Ukraine


Russlands Einmarsch in das souveräne Land, die Ukraine, wurde letzte Nacht bittere Realität. Es ist unhaltbar, wie sich auch Schweizer Politiker/-innen zu dieser krassen 
Invasion des russischen Militärs äussern. Denn es fehlt ihnen an politischen Kenntnissen. Deshalb empfehle ich allen, das Buch „Babuschka Anna“ zu lesen!

Inhalt:
"Warum soll das Leben der Obermafiosi, Popstars, Sportler und Neureichen, die die Ukrainer so sehr bewundern, interessanter sein als das einer einfachen ukrainischen Frau? Einfühlsam erzählt der Schweizer Diplomat und Politologe Simon Geissbühler die Lebensgeschichte der 1924 geborenen Bäuerin Anna, der Grossmutter seiner Frau. Die Spurensuche führt in ein winziges Dorf im Südwesten der Ukraine. Sie führt zurück zur schrecklichen Hungersnot 1932/33, zum 2. Weltkrieg, zum Stalinismus und zur Orangenen Revolution 2004. Geschickt werden die Erinnerungen von Babuschka Anna und der Alltag im Dorf mit der bewegten Geschichte der Ukraine im 20. Jahrhundert verwoben. So entsteht ein dichtes Bild eines berührenden menschlichen Schicksals in der dörflichen Welt der Ukraine, eines einfachen Lebens voller Aufopferung und Verzicht und weniger Augenblicke der Hoffnung und des späten Glücks."

Sabina Geissbühler-Strupler

 





JA zur Initiative „Kinder ohne Tabak“!


UNGLAUBLICH? WIR HABEN GEWONNEN!
Die Stimmbevölkerung hat sich mit 56.6% für Kinder ohne Tabak ausgesprochen, 15 Kantone sagten Ja. Ein Meilenstein in der Prävention. Endlich kann eine der wirksamsten Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabak in der Schweiz gesetzlich verankert werden.

Dieses Resultat gibt der Hoffnung Auftrieb, dass mit dem gleichen Engagement gegen eine Cannabis-Legalisierung gekämpft werden wird!

Sabina Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden

 
































































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